Steuerliche Behandlung von Betrugsopfern: Kosten nach Schockanruf als außergewöhnliche Belastung
Es ist nicht selten, dass ältere Menschen Opfer sog. Schockanrufe oder Enkeltricks werden. Die emotionale Belastung ist enorm – der finanzielle Schaden oft existenziell. Hier stellt sich die Frage, ob der entstandene Verlust als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein kann.