
Straßenverkehrsrecht: Kein Eilrechtsschutz gegen MPU-Anordnung
Eine Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht isoliert angefochten werden. Eilrechtsschutz ist erst bei Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.
Eine Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht isoliert angefochten werden. Eilrechtsschutz ist erst bei Entziehung der Fahrerlaubnis möglich.