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Haufe

Straßenverkehrsrecht: Schilderwald ist keine Ausrede für Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine angeblich verwirrende Beschilderung entlastet nicht vom Vorwurf einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Wer Verkehrsschilder nicht versteht, ist zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr nicht geeignet.