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Haufe

Teilzeit-und Befristungsgesetz: Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt

Die Regierungskoalition plant Neuerungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen. Die zulässige Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverhältnissen soll auf 48 Monate verdoppelt werden. Damit könnten befristete Verträge bis zu sechsmal verlängert werden. Auch auf die Schriftform soll künftig verzichtet werden. Was sonst noch geplant ist und welche Voraussetzungen Arbeitgeber bei Befristungen beachten müssen.