Überblick: Das EU-Mercosur-Abkommen ab 1.5.2026: Zollvorteile und neue Anforderungen
Mit Inkrafttreten des handelspolitischen Teils des EU-Mercosur-Abkommens zum 1.5.2026 wird aus einer Initiative betriebliche Realität. Unternehmen müssen sich auf neue Rahmenbedingungen im Handel mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einstellen – mit Folgen für Preise, Lieferketten und Prozesse.