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Haufe

Überblick: Smarte Rauchmelder sind in Mietverhältnissen datenschutzrechtlich problematisch

Die aktuellen Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörden aus Bayern und Bremen befassen sich auch mit smarten Rauchmeldern: In Mietwohnungen ist der Einsatz intelligenter Rauchmelder nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mieter datenschutzrechtlich unbedenklich.