Überblick: Smarte Rauchmelder sind in Mietverhältnissen datenschutzrechtlich problematisch
Die aktuellen Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörden aus Bayern und Bremen befassen sich auch mit smarten Rauchmeldern: In Mietwohnungen ist der Einsatz intelligenter Rauchmelder nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mieter datenschutzrechtlich unbedenklich.