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Haufe

Überblick: Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG

In den meisten nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sind die Aktien unverbrieft; die Aktionäre bekommen keine physischen Aktienurkunden. Die Aktionärsstellung ergibt sich aus dem Aktienregister. Wer solche unverbrieften Aktien übertragen will, muss bei der Vertragsgestaltung aufpassen – sonst ist die Übertragung im schlimmsten Fall unwirksam.