Überblick: Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG
In den meisten nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sind die Aktien unverbrieft; die Aktionäre bekommen keine physischen Aktienurkunden. Die Aktionärsstellung ergibt sich aus dem Aktienregister. Wer solche unverbrieften Aktien übertragen will, muss bei der Vertragsgestaltung aufpassen – sonst ist die Übertragung im schlimmsten Fall unwirksam.