
Übergangsfrist bis zum 31.7.2025: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese seit 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2025.
Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese seit 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2025.