Unfallversicherung: Sozialgericht erkennt Arbeitsunfall einer ehrenamtlichen Gassi-Geherin an
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden: Der Sturz einer ehrenamtlichen Gassi-Geherin beim Ausführen eines Tierheimhundes ist ein Arbeitsunfall. Das Gericht stellte fest, dass alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sind.