Unterhaltsrecht: Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1.1.2026 angepasst. Gegenüber der Tabelle 2025 beruhen die Änderungen im Wesentlichen auf der Erhöhung der Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder. Zusätzlich wird der angemessene Selbstbehalt bei Elternunterhalt und Enkelunterhalt geregelt. Die Tabellenstruktur mit 15 Einkommensgruppen bleibt unverändert.