
Urlaub: Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub
In den Sommerferien nehmen viele Beschäftigte ihren Jahresurlaub. Grundsätzlich haben auch Minijobber einen Urlaubsanspruch – mit denselben kniffligen Fragen, die auch bei anderen Teilzeitbeschäftigten entstehen. Zu oft findet das Arbeitsrecht hier keine Beachtung. Was gilt?