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Haufe

Urteil: AGG-Hopper scheitert mit rechtsmissbräuchlicher Diskriminierungsklage

Das Arbeitsgericht Hamm wies die Klage eines AGG-Hoppers als unbegründet und rechtsmissbräuchlich ab. Er hatte geltend gemacht, das Unternehmen habe bei seiner Bewerbung die gesetzlichen Verfahrenspflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen nicht eingehalten und verschiedene Pflichten aus § 164 Abs. 1 SGB IX verletzt.