Urteil: Bewertungsportale: Negative Tatsachenbehauptungen müssen beweisbar sein
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss diese Tatsachen auch beweisen können. Andernfalls besteht ein Anspruch des Bewerteten auf Unterlassung.