
Urteil Bundessozialgericht: Kein Verletztengeld trotz Berufskrankheit
Ein ehemaliger Profifußballer kann kein Verletztengeld beanspruchen, obwohl er wegen einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Seine fortlaufenden Einkünfte aus seiner Physiotherapiepraxis sprächen dagegen.