Urteil: Fehler im Aufhebungsvertrag kann teuer werden
Ein Arbeitnehmer kann monatliches Überbrückungsgeld in der Höhe beanspruchen, die im Aufhebungsvertrag ausgewiesen ist. Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Die Teilanfechtung des "fehlerhaften" Aufhebungsvertrags durch den Arbeitgeber hatte keinen Erfolg.