Urteil: Geldentschädigung wegen unzulässiger Videoüberwachung
Die permanente Überwachung des Arbeitsplatzes über einen längeren Zeitraum war unzulässig und verletzte einen Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Das LAG Hamm sprach ihm aus diesem Grund einen hohen Schadensersatz zu.