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Haufe

Urteil: Gibt es einen Anspruch auf Familienpflegezeit im Blockmodell?

Um Angehörige zu pflegen, können Beschäftigte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Auf das sogenannte "Blockmodell", also die Aufteilung der Arbeitszeit in Phasen von Vollzeitarbeit und Phasen vollständiger Freistellung, gibt es keinen Rechtsanspruch. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn.