Urteil: Kein Nachtschichtzuschlag für Spätschicht
Ein Arbeitnehmer forderte für Arbeitsstunden während der sogenannten Spätschicht Zuschläge und berief sich dabei auf die tarifvertragliche Regelung zur Nachtschichtarbeit. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen wies die Klage ab.