Urteil: Kein Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, haben keinen Sonderkündigungsschutz, solange sie noch in der Probezeit sind. Das entschied das LAG München und wies die Kündigungsschutzklage eines Sicherheitsmitarbeiters ab.