
Urteil: Keine Lohnfortzahlung bei Krankschreibung nach Tätowierung
Nach einer Tätowierung entzündete sich die Haut einer Arbeitnehmerin. Der Arbeitgeber zahlte ihr für die darauf folgenden Krankheitstage kein Entgelt, da die Arbeitsunfähigkeit selbstverschuldet sei. So sah es auch das LAG Schleswig-Holstein.