
Urteil: Keine Rückzahlungsverpflichtung für Fortbildungskosten
Ein Brandmeisteranwärter muss die Kosten für eine 18-monatigen Ausbildung zum Brandmeister trotz vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht zurückzahlen. Das LAG Köln entschied, dass die entsprechenden Klauseln in einer Fortbildungsvereinbarung unwirksam waren.