Urteil: Keine Sonderleistung wegen Streikteilnahme
Ein Arbeitgeber verweigerte einem Mitarbeiter eine jährliche Sonderzahlung. Der Grund waren zahlreiche Fehltage, die der Mitarbeiter aufgrund der Teilnahme an Streiks angesammelt hatte. Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage zur Kürzung der Sonderleistung berechtigen, entschied das LAG Nürnberg.