
Urteil: Keine Zahlung aufgrund falscher Lohnabrechnung
Auch wenn eine Lohnabrechnung irrtümlich einen bestimmten Betrag ausweist, kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Auszahlung nicht verlangen. Die Lohnabrechnung stellt keine Anspruchsgrundlage dar, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.