Urteil: Kündigung wegen Aufhängens einer "Stolzmonat-Flagge"
Ein beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angestellter Asyl-Entscheider hängte eine "Stolzmonat-Flagge" in seinem Dienstzimmer auf und wurde daraufhin gekündigt. Das Arbeitsgericht Gießen erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam, weil der Kündigung eine Abmahnung hätte vorausgehen müssen.