Urteil: Kündigung wegen formeller Fehler unwirksam
Das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) kündigte einer Abteilungsleiterin, die gegen ihre arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen haben soll. Die fristlose wie auch die ordentliche Kündigung waren fehlerhaft und daher unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Berlin.