Urteil: Lebensrettender Fenstersprung aus dem Homeoffice ist kein Arbeitsunfall
Ein Softwareentwickler verletzte sich schwer, als er nach einer E-Roller-Akku-Explosion aus dem Fenster seines Homeoffices sprang. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied jedoch: Kein Arbeitsunfall – der Sprung diente primär der Lebensrettung und stand nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.