Urteil: Lohnsteuerhaftung bei fehlenden ELStAM
Führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer bei fehlenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen nicht nach Steuerklasse VI ab, droht eine Haftung. Laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts ändert daran auch eine eventuell niedrigere Steuerschuld bei der Einkommensteuererklärung der Betroffenen nichts.