Urteil Schwarzarbeit: Einstellung des Strafverfahrens schützt nicht vor Beitragsnachzahlung
Einen Gastronomen erwartet nach einer Betriebsprüfung eine hohe, geschätzte Beitragsnachzahlung aufgrund von Schwarzarbeit, obwohl das parallel geführte Strafverfahren gegen eine vergleichsweise geringe Zahlung eingestellt worden war. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat nun klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schätzung rechtmäßig ist und warum ein bloßes Bestreiten der Vorwürfe nicht ausreicht.