Urteil: Streit um Rückzahlung von Studiengebühren
Eine Arbeitnehmerin muss ihrem Arbeitgeber die von ihm finanzierten Studiengebühren nicht zurückzahlen, obwohl sie nach Abschluss des Studiums nicht weiter bei ihm arbeitete. Eine entsprechende Rückzahlungsklausel erklärte das LAG Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam.