Urteil: Unwirksame Kündigung wegen Beleidigung
Zwischen einem Arbeitnehmer und seiner Vorgesetzten kam es zum Streit. Dabei fiel eine türkische Äußerung, die die Vorgesetzte als Beleidigung auffasste. Eine Kritik an der Schichtführung, auch wenn sie vulgär ausfiel, rechtfertigte die Kündigung nicht, entschied das LAG Düsseldorf.