Urteil zur Künstlersozialabgabe: Digitaler Musikvertrieb unterliegt der Künstlersozialkasse
Müssen digitale Musik-Aggregatoren die Künstlersozialabgabe zahlen? Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sagt: Ja. Ein Unternehmen, das Musikdateien für Streaming-Plattformen wie Spotify oder Apple Music aufbereitet und übermittelt, erfüllt einen wesentlichen Teil der künstlerischen Verwertungskette und ist damit abgabepflichtig. Was dieses Urteil für die digitale Musikbranche bedeutet.