
Verbaucherschutz: Nichtige Vereinbarungen über Abwälzung von Maklerkosten
Eine Vereinbarung, nach der die Käufer eines Einfamilienhauses die Maklerkosten alleine zu tragen haben, ist auch dann nichtig, wenn der Verkäufer im Gegenzug den Grundstückskaufpreis um die Höhe der Maklerkosten reduziert.