Versicherungsrecht: Besondere Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben
In einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum 1. Januar 2026 wurde für landwirtschaftliche Betriebe eine besondere Zeitgrenze festgelegt.