
Versicherungsrecht: Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
Zum 1. Januar 2025 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht, sofern der Bundesrat am 22. November 2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 passieren lässt. Die allgemeine JAEG steigt dann zum Jahreswechsel auf 73.800 Euro, die besondere JAEG auf 66.150 Euro. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben.