Versicherungsrecht: Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2026
Zum 1. Januar 2026 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht, sofern der Bundesrat am 21. November 2025 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 passieren lässt. Die allgemeine JAEG steigt dann zum Jahreswechsel auf 77.400 Euro, die besondere JAEG auf 69.750 Euro. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben.