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VG Gelsenkirchen: Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke

Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke hält das VG Gelsenkirchen für verfassungswidrig. Darauf basierende Grundsteuerbescheide seien rechtswidrig.