VG Gießen: 60 Meter zum Abholplatz für Mülltonnen sind zumutbar
Die Zuweisung eines grundstücksfernen Abholplatzes für Mülltonnen aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit ist zumutbar.
Die Zuweisung eines grundstücksfernen Abholplatzes für Mülltonnen aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit ist zumutbar.