VG Hamburg: 12 Monate Fahrtenbuch bei erstmaligem Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß durch einen unbekannten Fahrer rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten gegen die Fahrzeughalterin.
Ein Rotlichtverstoß durch einen unbekannten Fahrer rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten gegen die Fahrzeughalterin.