VG Münster: Grundstückseigentümer muss Heckenrückschnitt bezahlen
Grundstückseigentümer müssen über Straßen und Radwege wuchernde Hecken zurückschneiden. Die Kosten einer Ersatzvornahme darf die zuständige Behörde dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Grundstückseigentümer müssen über Straßen und Radwege wuchernde Hecken zurückschneiden. Die Kosten einer Ersatzvornahme darf die zuständige Behörde dem Eigentümer in Rechnung stellen.