VGH Baden-Württemberg : Hebesätze der Grundsteuer in Tübingen bleiben gültig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt.