Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
Für Gewerbemietverträge, die vor dem 1.1.2025 geschlossen wurden, ist die Schriftform bis Ende 2025 verbindlich: Ab Januar 2026 reicht auch bei Altverträgen die Textform – bisher gilt eine Übergangsregelung aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz.