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Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG))

Die Verwaltung nimmt im BMF-Schreiben vom 14. August 2025 zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung. Das neue BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. November 2013 (BStBl I S. 1532).