(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026; Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Deze