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Haufe

Wohnungseigentumsrecht: Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen: BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein

In einer Anlage mit unterschiedlich großen Wohnungen widerspricht es regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, Kosten für Erhaltungsmaßnahmen per Mehrheitsbeschluss nach Einheiten (Objektprinzip) zu verteilen, wenn eine Kostenverteilung nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen vereinbart ist.