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Zollbefreiung für Warensendungen unter 150 Euro entfällt

Am 1. Juli 2026 ist die bisherige 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen. Stattdessen wird eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro erhoben. Für Waren mit höherem Wert gelten weiterhin die jeweiligen tariflichen Zollsätze.