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Haufe

BAG: Drohende Kettenbefristung verhindert Vertragsverlängerung

Wenn eine unzulässige Kettenbefristung droht, müssen Arbeitgeber Bewerbende bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines schwerbehinderten Bewerbers entschieden. Der Mann erhielt von einer Hochschule keine Vertragsverlängerung, da er bereits über Jahre befristet beschäftigt wurde.