BAG-Urteil: Arbeitgeber kann Anwaltskosten des Betriebsrats nicht zurückfordern
Weil der Arbeitgeber ihm den Besuch von zwei Schulungen verweigerte, nahm sich ein Betriebsratsmitglied einen Anwalt. Die Kosten beglich der Arbeitgeber und zog sie dem Arbeitnehmer vom Gehalt ab. Das war unzulässig, entschied das BAG.