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Haufe

BAG-Urteil: Keine Unterlagen auf Papier für den Betriebsrat

Um der Pflicht zur Vorlage von Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat bei einer Einstellung zu genügen, muss der Arbeitgeber ihm diese nicht mehr zwingend in Papierform vorlegen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Ausreichend sei es, dass Betriebsratsmitglieder digital die Einsicht in ein Bewerbermanagement-Tool erhalten.