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Haufe

Doppelte Haushaltsführung: Steuerfreier Arbeitgeberersatz für den Doppelhaushalt als Unterkunftskosten

Immer wieder gibt es Streit darüber, welche Kosten bei doppelter Haushaltsführung neben dem monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro für Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind. Nur dann kommt auch ein zusätzlicher steuerfreier und sozialversicherungsfreier Arbeitgeberersatz dieser Kosten in Betracht. Aktuell ging es um Zweitwohnungssteuern und Stellplatzkosten.