Handelsregister: Anmeldebefugnis der Notare zum Handelsregister
Für Handelsregisteranmeldungen sind grundsätzlich die Geschäftsleiter einer Gesellschaft zuständig. Wenn die maßgebliche Erklärung von einem Notar beurkundet oder beglaubigt wurde, kann auch er die Anmeldung übernehmen. Das spart Zeit und Geld.